Wohneigentumsrecht – wie Sie Ihr Wohnungseigentum sorgenfrei genießen
Wohnungseigentum verbinden viele mit einer krisensicheren Investition, Freiheit in der Gestaltung und finanziellem Spielraum in der Rente. Der Gedanke an die damit verbundenen Pflichten und Verantwortlichkeiten wird dagegen oft beiseitegeschoben. Beginnend beim Kauf oder Verkauf bis hin zu Diskussionen zwischen Miteigentümern und -eigentümerinnen kennen wir die ganze Bandbreite an möglichen Konfliktpunkten. Egal, ob es sich um privates Wohnungseigentum handelt oder die Immobilie gewerblich genutzt wird: Rechtsanwältin Susanna Hertzberg, seit 2020 Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht, setzt sich in Berlin und Umgebung für Ihre Interessen ein.
Von der Erstberatung bis zur Beschlussanfechtung an Ihrer Seite – kontaktieren Sie uns!
Tel.: 030 - 264 788 720 0
Als Fachanwalt bzw. Fachanwältin für WEG-Recht beraten und vertreten wir Sie in folgenden Angelegenheiten:
- Wohnungs- / Sondereigentum
- Gemeinschaftseigentum
- Kauf & Verkauf
- Eigentümerversammlung
- Jahresabrechnung
- Aufteilung der Nebenkosten
- Bauliche Veränderungen
- Sanierung & Modernisierung
- Baumängel
- Instandsetzung
- Insolvenz
- Zwangsvollstreckung
Der Weg aus der Konfliktfalle Gemeinschaftseigentum
Das meiste Konfliktpotenzial birgt das Gemeinschaftseigentum. Hier stellen sich immer wieder Fragen wie: Muss der Einbau eines Aufzugs gemeinsam bestimmt werden? Wer trägt die Kosten für den Betriebsstrom der Heizungsanlage? Ist ein Wohnungseigentümer bzw. eine Wohnungseigentümerin dazu berechtigt, eine gemeinschaftliche Gartenfläche alleinig zu nutzen?
Wenn Sie sich als Wohnungseigentümer oder -eigentümerin in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage unsicher sind, welche Bereiche zu Ihrem Sondereigentum gehören, wenden Sie sich an unsere Kanzlei für Wohneigentumsrecht in Berlin. Ein auf diesem Gebiet spezialisierter Anwalt wie Juristin Susanna Hertzberg erklärt Ihnen genau, über welche Angelegenheiten Sie alleinig bestimmen können und wofür Sie die Zustimmung der Miteigentümer einholen müssen.
Fachanwalt oder Fachanwältin für Wohneigentumsrecht – Ihre Anlaufstelle bei Fragen rund um Ihr Wohneigentum!
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